Restnutzungsdauer & AfA-Optimierung

Restnutzungsdauer ermitteln & prüfen, ob ein Gutachten sich lohnt

Schritt 1: Restnutzungsdauer aus Gebäudealter und Modernisierungsgrad nach dem Modell der ImmoWertV 2021 (Anlage 2) ableiten. Schritt 2: in Sekunden berechnen, wie hoch die zusätzliche Abschreibung und Steuerersparnis ausfällt – und nach wie vielen Monaten sich das Gutachten amortisiert.

Die dargestellten Ergebnisse stellen lediglich eine überschlägige Wirtschaftlichkeits- und Potenzialanalyse dar und ersetzen weder ein Sachverständigengutachten noch eine steuerliche Beratung. Die tatsächliche steuerliche Anerkennung hängt von den objektspezifischen Gegebenheiten und der Entscheidung der Finanzverwaltung ab.
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Restnutzungsdauer ermitteln

Gebäudealter & Modernisierung — Modell nach Anlage 2 ImmoWertV 2021

Gebäude & Alter

Grunddaten
J.
J.
J.

Modernisierungsgrad

max. 20 Punkte

Punkte sinken, je länger die Maßnahme zurückliegt (Tabelle a, Anlage 2).

Modernisierungspunkte0 / 20
nicht modernisiert

Ergebnis: Restnutzungsdauer

ImmoWertV 2021
modifizierte RND
Jahre
Gebäudealter Relatives Alter (Alter/GND) RND ohne Modernisierung Verlängerung Fiktives Gebäudealter (Wertindikation) Streckungsgrenze (70 % GND) Resultierender AfA-Satz
Potenzial für eine verkürzte Restnutzungsdauer
Bitte Baujahr eingeben, um das Potenzial einzuschätzen.

Überschlägiger Orientierungswert nach dem Modell der Anlage 2 ImmoWertV 2021 – keine Gewähr.

Nutzungsdauer im Zeitstrahl

Verbrauchtes Alter und verbleibende Restnutzungsdauer – ohne und mit Modernisierung.

verbrauchtes Alter RND ohne Modernisierung Verlängerung durch Modernisierung
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Lohnt sich ein Gutachten?

Überschlägige Wirtschaftlichkeits-Vorprüfung – Mehr-AfA, Steuerersparnis & Amortisation

Eingaben

Objekt & Steuer
Objekt
Gebäudeanteil (errechnet)
Steuerliche Daten
%
%
%
Restnutzungsdauer
J.
RND lt. Finanzamt (aus AfA)
Kosten

Eingaben erforderlich

Bitte Werte eingeben oder Beispiel laden

Amortisation

Unverbindliche Beispielrechnung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob das Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer anerkennt, hängt vom Einzelfall ab.

Plausibilitätsprüfung

Automatisch

Ergebnis im Überblick

Kennzahlen
Gebäudewert Abschreibungsbasis
AfA bisher
AfA mit Gutachten
Mehrabschreibung p. a.
Steuerersparnis p. a.
Steuerersparnis p. m.
Vorteil nach 1 Jahr
Vorteil nach 5 Jahren
Vorteil nach 10 Jahren
Mehr-AfA gesamt bis Ende RND brutto im Gutachtenzeitraum
Netto-Vorteil im Zeitraum nach Abzug aller Kosten

Vergleichsansicht

Grafik
Jährliche Abschreibung & Steuerersparnis

AfA ohne vs. mit Gutachten – und die daraus resultierende jährliche Steuerersparnis.

AfA bisher AfA mit Gutachten Steuerersparnis p. a.
Amortisation & kumulierte Mehr-Steuerersparnis

Wann ist das Gutachten bezahlt (Break-Even)? Die Kurve zeigt den kumulierten Liquiditätsvorteil über die Zeit.

kumulierte Mehr-Steuerersparnis Gutachten-/Gesamtkosten Break-Even (Amortisation)

Rechenweg — transparent

Schritt für Schritt
    Wichtige Hinweise zur Methodik & steuerlichen Wirkung
    RND-Modell ≠ automatische Steueranerkennung. Das Modell der Anlage 2 ImmoWertV ist ein Wertermittlungsmodell. Für die steuerliche Anerkennung der kürzeren Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) muss das Gutachten die Anforderungen der Finanzverwaltung/Rechtsprechung erfüllen. Das Modell ersetzt nicht die sachverständige Würdigung des Einzelfalls.

    Schritt 1 — Restnutzungsdauer

    GND wählbar: 80 Jahre (ImmoWertV 2021 Anlage 1, hier voreingestellt) oder 70 Jahre (Sachwertrichtlinie / Gutachterausschuss-Praxis, u. a. in Niedersachsen für Wohngebäude gebräuchlich). Modernisierungspunkte (max. 20) je Element oder per Modernisierungsgrad. Formel: RND = a · Alter²/GND − b · Alter + c · GND, gestreckt auf max. 70 % der GND (Kernsanierung bis 90 %) und begrenzt auf GND − Alter (untere Grenze) bzw. die GND (obere Grenze). Die Faktoren a, b und c entstammen Tabelle 3 der Anlage 2; das Verfahren entspricht der anerkannten Sachverständigenpraxis (ArGEVGA / Kleiber, ImmoWertV § 6). Aus der modifizierten RND ergibt sich das fiktive Gebäudealter (GND − RND), das der weiteren Wertindikation zugrunde gelegt wird. Bei Kernsanierung zählt das Sanierungsjahr als fiktives Baujahr; verbliebene Altsubstanz ist durch einen Abschlag zu berücksichtigen.

    Schritt 2 — Wirtschaftlichkeit

    Eine kürzere RND erhöht nicht das gesamte Abschreibungsvolumen, sondern verteilt es auf weniger Jahre. Der Vorteil ist v. a. ein Liquiditäts- und Zinsvorteil (Steuerstundung). In der Kurve „kumulierte Mehr-Steuerersparnis" steigt der Vorteil zunächst und baut sich nach Ablauf der gutachterlichen RND wieder ab. Abschreibungsbasis ist der Gebäudewert; bei bereits abgeschriebenen Objekten der Restbuchwert.

    Potenzialeinschätzung

    Die Ampel „Potenzial für eine verkürzte Restnutzungsdauer" ist eine grobe Plausibilisierung aus Gebäudealter, Modernisierungsgrad und Zustand – keine steuerlich anerkannte Feststellung. Sie vergleicht die modellhafte RND mit der Standardnutzungsdauer und zeigt an, wie aussichtsreich ein objektspezifisches Gutachten erscheint. Der „allgemeine Gebäudezustand" fließt ausschließlich hier ein, nicht in die RND-Formel. Die Bewertung ist bewusst konservativ angelegt.

    Haftung

    Orientierungswerte ohne Gewähr; keine Steuer- oder Rechtsberatung. Soli/Kirchensteuer ggf. im Steuersatz berücksichtigen.

    Restnutzungsdauer-Gutachten · § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

    Der Rechner zeigt das Potenzial. Wir liefern den Nachweis, den das Finanzamt anerkennt.

    Eine verkürzte Restnutzungsdauer senkt Ihre Steuerlast nur, wenn sie gutachterlich belegt ist. Als zertifizierter Sachverständiger erstellen wir Ihr Gutachten objektspezifisch nach dem Modell der ImmoWertV 2021 – nachvollziehbar, prüfsicher und auf die Anerkennung nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ausgelegt.

    Komplettpreis 1.490 € · Festpreis ohne versteckte Kosten