5,0 · 31 Google-BewertungenM.Sc. Bauingenieurwesen & B.Sc. ArchitekturRückmeldung in 24 h
Sachverständige für Immobilienbewertung · Region Hannover

Ihre Immobilie ist älter, als das Finanzamt unterstellt

Wer vermietet, schreibt meist pauschal 2 % pro Jahr ab – eine gesetzliche Typisierung, kein Befund an Ihrem Gebäude. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, erlaubt § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere AfA. Wir weisen sie objektindividuell nach – aus Bauingenieurwesen und Architektur – mit Begehung vor Ort.

Geld zurück bei NichtanerkennungFestpreis 1.490 €Begehung vor OrtGutachten in 10 ArbeitstagenErstgespräch kostenlos
Schritt 1 von 5 ca. 40 Sekunden

Um welche Immobilie geht es?

Ein Klick genügt – Sie müssen nichts eintippen.

Aus welchem Baujahr stammt das Gebäude?

Ungefähr genügt. Das Baujahr entscheidet am stärksten darüber, ob sich ein Gutachten lohnt.

Was hat das Gebäude gekostet?

Nur der Gebäudeanteil ohne Grundstück – eine grobe Einordnung reicht. Daraus rechnen wir Ihnen den Effekt in Euro aus.

Wie ist der Zustand des Gebäudes?

Ihre Einschätzung reicht – den genauen Befund erheben wir vor Ort.

Ist das Objekt vermietet?

Die erhöhte Abschreibung wirkt nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Wohin dürfen wir die Einschätzung senden?

Sie erhalten sie kostenlos und unverbindlich innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nicht weitergegeben.

Lieber direkt sprechen? +49 174 744 5452 · Mo–Fr 9–18 Uhr

KostenlosUnverbindlichAntwort in 24 h
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGObjektindividuelles GutachtenBegehung vor OrtFestpreis 1.490 €Hannover & Region
5,0
aus 31 Google-Bewertungen
250+
bewertete Immobilien
1.490 €
Festpreis, vorab verbindlich
98 %
unserer Gutachten wurden anerkannt
24 h
Rückmeldung auf Anfragen
2022
Familienbetrieb aus der Wedemark
Persönlich

Wer Ihr Gutachten erstellt – und warum es funktioniert

Kein Callcenter, keine anonyme Plattform: Bei uns sprechen Sie mit denjenigen, die Ihre Immobilie auch begehen. In 32 Sekunden erfahren Sie, wann sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt und wie wir dabei vorgehen.

  • Wann eine kürzere Restnutzungsdauer realistisch ist
  • Warum die Begehung vor Ort den Unterschied macht
  • Was Sie von uns bekommen – und was nicht
Ihr Nutzen

Was Ihnen ein Restnutzungsdauergutachten bringt

Höhere AbschreibungIst die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer als die gesetzliche Typisierung, steigt Ihr jährlicher AfA-Satz – jedes Jahr aufs Neue.
Klarheit über Ihr GebäudeSie erfahren belastbar, in welchem Zustand Ihre Bausubstanz wirklich ist – unabhängig davon, wie Sie steuerlich damit umgehen.
Nachvollziehbare GrundlageEin schriftliches Gutachten, das die Restnutzungsdauer herleitet – prüfbar für Ihre Steuerberatung und das Finanzamt.
Beurteilung vom Bau herKonstruktion, Haustechnik, Instandhaltungsrückstand: Wir sehen, was ein Rechner nicht sehen kann – weil wir vor Ort sind.
So einfach geht es

In drei Schritten zum Gutachten

Kostenlose ErsteinschätzungSie nennen uns Objekt, Baujahr und Nutzung. Wir sagen Ihnen unverbindlich und kostenlos, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt voraussichtlich lohnt.
Begehung vor OrtNach Ihrer Beauftragung nehmen wir das Gebäude auf: Substanz, Technik, Zustand, Instandhaltungsrückstand – fotografisch dokumentiert.
Gutachten & BesprechungSie erhalten das schriftliche Gutachten mit hergeleiteter Restnutzungsdauer – auf Wunsch besprechen wir es gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern →
Im Vergleich

Warum ein Rechenwert allein nicht genügt

Der Bundesfinanzhof hat 2024 klargestellt: Der bloße Verweis auf die modellhafte Restnutzungsdauer reicht als Nachweis nicht aus.

 Ohne GutachtenOnline-Rechner / FerngutachtenUnser Gutachten
GrundlageGesetzliche Typisierung (50 Jahre)Formel auf Basis von EckdatenObjektindividuelle Beurteilung der Bausubstanz
Besichtigung vor Ortentfälltneinja, immer
Maßstab der BFH-Rechtsprechung–nicht erfüllterfüllt
DokumentationkeineRechenergebnisSchriftliches Gutachten mit Fotos und Herleitung
Ansprechpartner–meist PlattformDie Person, die auch vor Ort war
Kosten0 €gering1.490 € Festpreis

Der Rechner auf unserer Website liefert eine gute erste Orientierung – für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ersetzt er das Gutachten aber nicht. Zum kostenlosen Rechner

Sie gehen nicht in Vorleistung

Bevor Sie irgendetwas beauftragen, prüfen wir kostenlos, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt überhaupt lohnt. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass es das nicht tut, sagen wir Ihnen das offen – und Sie zahlen nichts.

Der Preis steht vorab verbindlich fest: 1.490 €, inklusive Ortsbegehung, Dokumentation und Besprechung. Keine Nachberechnung, keine Stundensätze, keine Überraschungen auf der Rechnung.

Achten Sie beim Vergleichen auf die Besichtigung: Günstigere Angebote entstehen meist ohne Ortstermin – und dort, wo eine Begehung angeboten wird, kommt sie häufig mit 300 bis 400 € Aufschlag obendrauf. Bei uns ist sie im Festpreis enthalten, weil ein Gutachten ohne sie den Maßstab der BFH-Rechtsprechung nicht erfüllt.

Kostenlose Vorabprüfung Wir sehen uns Ihr Objekt an, bevor Geld fließt. Lohnt sich ein Gutachten nicht, sagen wir Ihnen das – und Sie zahlen keinen Cent.
Festpreis, schriftlich zugesagt 1.490 € stehen vor der Beauftragung fest. Kein Stundenhonorar, keine Nebenkosten, keine Nachberechnung – unabhängig davon, wie aufwendig die Aufnahme wird.
Rückfragen des Finanzamts inklusive Hat Ihr Finanzamt Fragen zum Gutachten, beantworten wir sie schriftlich – kostenfrei und ohne Zeitlimit. Sie stehen damit nicht allein da.
Nachbesserung auf unsere Kosten Beanstandet das Finanzamt unsere Herleitung fachlich, arbeiten wir nach, bis das Gutachten steht – ohne zusätzliche Rechnung.
Unsere Garantie

Wird Ihr Gutachten nicht anerkannt, bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Erkennt Ihr Finanzamt die von uns hergeleitete Restnutzungsdauer nicht an, bessern wir zuerst kostenlos nach – schriftlich und fachlich begründet. Lässt sich der Einwand auch damit nicht ausräumen, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag von 1.490 €.

Sie tragen damit kein finanzielles Risiko. Voraussetzung ist lediglich, dass uns die Beanstandung des Finanzamts vorgelegt wird und die Angaben zum Objekt vollständig und zutreffend waren.

Enthalten

Was zum Festpreis dazugehört

Termin nach Ihrem KalenderDie Begehung richtet sich nach Ihnen – auch abends oder samstags, wenn es anders nicht passt.
Gutachten in 1–2 WochenNach Begehung und Unterlagensichtung erhalten Sie das fertige Gutachten. Bei laufenden Fristen sprechen Sie uns an.
Abstimmung mit Ihrer SteuerberatungAuf Wunsch besprechen wir das Ergebnis direkt mit Ihrer Steuerberatung – ohne Zusatzkosten.
Rückfragen inklusiveFragen des Finanzamts zum Gutachten beantworten wir Ihnen auch nach Abgabe.
Orientierung

Wann sich eine Prüfung typischerweise lohnt

Modellwerte nach ImmoWertV für Wohngebäude, Stichtag 2026. Gelb markiert: Der rechnerische AfA-Satz liegt über den gesetzlichen 2 %.

Baujahrkaum modernisiertteilmodernisiertumfassend modernisiert
bis 1960ca. 24 J. · 4,2 %ca. 30 J. · 3,3 %ca. 40 J. · 2,5 %
1961–1975ca. 24 J. · 4,2 %ca. 32 J. · 3,1 %ca. 42 J. · 2,4 %
1976–1990ca. 30 J. · 3,3 %ca. 38 J. · 2,6 %ca. 48 J. · 2,1 %
1991–2005ca. 42 J. · 2,4 %ca. 50 J. · 2,0 %ca. 58 J. · 1,7 %

Reine Modellwerte zur Orientierung (Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre, Mindest-Restnutzungsdauer nach Modell). Sie ersetzen keine Begutachtung: Der tatsächliche Wert hängt vom konkreten Zustand Ihres Gebäudes ab und kann nach oben wie nach unten abweichen. Genau diese objektindividuelle Beurteilung ist der Kern des Gutachtens.

In Zahlen

Drei Objekte, drei Ergebnisse

So wirkt sich eine kürzere Restnutzungsdauer aus: Der Gebäudewert bleibt gleich – nur der Zeitraum, über den Sie ihn abschreiben, wird kürzer. Das erhöht Ihre Abschreibung Jahr für Jahr.

Mehrfamilienhaus aus den 1950er-Jahren mit steilem Ziegeldach und ausgebautem Dachgeschoss Baujahr 1952

Mehrfamilienhaus, 6 Wohneinheiten

Massivbau, Dachgeschoss ausgebaut, Haustechnik größtenteils im Originalzustand

Gebäudewert (ohne Grund)
460.000 €
AfA bisher
2,0 % · 9.200 €
Ermittelte Restnutzungsdauer
23 Jahre
AfA danach
4,35 % · 20.000 €
+10.800 € zusätzliche Abschreibung pro Jahr
Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren mit hellem Klinkermauerwerk und Satteldach Baujahr 1968

Mehrfamilienhaus, 5 Wohneinheiten

Klinkerfassade, Fenster teilerneuert, Heizung und Strangleitungen mit Instandhaltungsrückstand

Gebäudewert (ohne Grund)
380.000 €
AfA bisher
2,0 % · 7.600 €
Ermittelte Restnutzungsdauer
25 Jahre
AfA danach
4,0 % · 15.200 €
+7.600 € zusätzliche Abschreibung pro Jahr
Mehrgeschossige Wohnanlage der Vorkriegszeit mit nachträglich angebauten Balkonen Baujahr 1938

Wohnanlage, 12 Wohneinheiten

Siedlungsbau, Balkone nachgerüstet, Dach und Fassade in Teilen erneuert

Gebäudewert (ohne Grund)
420.000 €
AfA bisher
2,0 % · 8.400 €
Ermittelte Restnutzungsdauer
24 Jahre
AfA danach
4,17 % · 17.500 €
+9.100 € zusätzliche Abschreibung pro Jahr

Bei vergleichbaren Gebäuden liegt die zusätzliche Abschreibung meist zwischen 7.000 € und 11.000 € pro Jahr. Ihr Ergebnis hängt vom Zustand Ihres Gebäudes und Ihrem Gebäudewertanteil ab und wird im Gutachten objektindividuell hergeleitet. Die steuerliche Auswirkung berechnet Ihre Steuerberatung.

Prüfen, was bei meinem Objekt möglich ist →
Das Problem

Viele Vermieter schreiben jahrelang zu langsam ab

2 % pro Jahr sind eine Annahme des Gesetzgebers – keine Aussage über Ihr Gebäude

Die gesetzliche Gebäude-AfA unterstellt pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (Fertigstellung 1925–2022), 40 Jahren (vor 1925) bzw. 33 Jahren (ab 2023). Ob Ihr konkretes Haus diesem Schema entspricht, prüft dabei niemand. Ein Mehrfamilienhaus von 1965 mit originaler Haustechnik, alter Fassade und Instandhaltungsrückstand hat wirtschaftlich in aller Regel keine 50 Jahre mehr vor sich – abgeschrieben wird trotzdem so, als hätte es sie.

01

Älteres Baujahr

Gebäude aus den 1950er- bis 1980er-Jahren, deren tragende Substanz und Ausbauelemente den ursprünglichen Lebenszyklus größtenteils durchlaufen haben.

02

Keine Kernsanierung

Punktuelle Reparaturen ersetzen keine Kernsanierung. Ohne Erneuerung von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Leitungen bleibt das wirtschaftliche Alter hoch.

03

Instandhaltungsrückstand

Aufgeschobene Maßnahmen, Feuchte, veraltete Elektrik oder ineffiziente Heiztechnik verkürzen die wirtschaftlich sinnvolle Restnutzung spürbar.

04

Hohe Steuerlast

Je höher Ihr persönlicher Grenzsteuersatz und je größer der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto stärker wirkt sich jedes Jahr zu niedriger AfA aus.

Größenordnung

Was eine kürzere Restnutzungsdauer bewirkt

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel – keine Zusage für Ihr Objekt.

PositionStandard-AfAMit Gutachten
Gebäudeanteil (ohne Grund und Boden)400.000 €400.000 €
Angesetzte Nutzungsdauer50 Jahre25 Jahre
AfA-Satz2,0 %4,0 %
Abschreibung pro Jahr8.000 €16.000 €
Zusätzliches AfA-Volumen pro Jahr—+ 8.000 €

Beispielhafte Modellrechnung bei einem Gebäudeanteil von 400.000 € und einer gutachterlich ermittelten Restnutzungsdauer von 25 Jahren. Das zusätzliche AfA-Volumen mindert die Bemessungsgrundlage; wie stark sich das auf Ihre Steuerlast auswirkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Gesamtsituation ab. Wir erstellen das Gutachten – die steuerliche Beratung und Erklärung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Erst größenordnen, dann entscheiden: Mit unserem kostenlosen Rechner schätzen Sie in zwei Minuten, welche Restnutzungsdauer für Ihr Gebäude realistisch ist.

Zum RND-Rechner →
Die Lösung

Was ein Restnutzungsdauergutachten leistet

Kein Rechenwert von der Stange, sondern eine bautechnische Untersuchung Ihres Gebäudes – nachvollziehbar dokumentiert.

Vor Ort

Technische Untersuchung

Aufnahme von Konstruktion, Bausubstanz, Dach, Fassade, Fenstern, Haustechnik und Ausbau – mit fotografischer Dokumentation der Befunde.

Bewertung

Zustand statt Baujahr

Beurteilt wird der tatsächliche Erhaltungszustand: Was ist erneuert, was ist original, wo besteht Instandhaltungsrückstand?

Einordnung

Modernisierungen gewichtet

Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern, Heizung, Leitungen und Ausbau werden mit Jahreszahlen erfasst und in ihrer Wirkung eingeordnet.

Ergebnis

Begründetes Gutachten

Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das die ermittelte Restnutzungsdauer herleitet – als Grundlage für die steuerliche Prüfung durch Ihre Steuerberatung.

Rechtsstand 2026

Was heute wirklich gilt – und was überholt ist

Viele Ratgeber im Netz geben einen Stand wieder, der seit Dezember 2025 nicht mehr aktuell ist.

Die Zertifizierungspflicht ist entfallen

Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 verlangte für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer öffentlich bestellte oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige. Dieses Schreiben wurde mit BMF-Schreiben vom 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben. Auch die zwischenzeitlich geplante Verschärfung in § 11c EStDV kam nicht: Sie wurde im November 2025 gestrichen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 01.12.2025 zur AfA von Gebäuden

Maßstab ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Der BFH hat entschieden, dass sich Steuerpflichtige jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall geeignet erscheint – ein Bausubstanzgutachten ist nicht zwingend (BFH v. 28.07.2021, IX R 25/19). Bekräftigt wurde das 2024: zulässig ist jede sachverständige Methode (BFH v. 23.01.2024, IX R 14/23).

Aber: Ein Rechenwert allein genügt nicht

Derselbe BFH stellte 2024 ausdrücklich klar, dass der bloße Verweis auf die modellhafte Restnutzungsdauer nach ImmoWertV nicht ausreicht. Genau das liefern aber viele günstige Online-Angebote: eine Zahl aus einer Formel, ohne Blick auf das Gebäude. Was trägt, ist eine objektindividuelle, nachvollziehbar begründete Beurteilung der Bausubstanz – und die entsteht vor Ort.

Die Angaben geben den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob das Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer anerkennt, entscheidet sich immer am konkreten Fall.

Ablauf

In sechs Schritten zum Gutachten

Nandino Donnarumma prüft einen Grundriss auf dem Tablet
Die Objektunterlagen prüfen – ein Schritt vor der individuellen Beurteilung.
1

Kostenlose Anfrage

Sie schildern uns Objekt, Baujahr und Nutzung – über das Formular oder telefonisch. Unverbindlich und in wenigen Minuten erledigt.

2

Erste Einschätzung

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt voraussichtlich lohnt – und wenn nicht, warum. Kostenlos.

3

Unterlagen prüfen

Sie senden uns vorhandene Unterlagen: Grundrisse, Baubeschreibung, Modernisierungen mit Jahreszahlen, Kaufvertrag.

4

Objektbesichtigung

Wir nehmen das Gebäude vor Ort auf: Substanz, Technik, Zustand, Instandhaltungsrückstand – fotografisch dokumentiert.

5

Erstellung des Gutachtens

Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit hergeleiteter Restnutzungsdauer, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.

6

Besprechung der Ergebnisse

Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch – auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, die die steuerliche Umsetzung übernimmt.

Nach dem Gutachten

Mit der Lieferung fängt unsere Arbeit erst an

Ein Restnutzungsdauergutachten wirkt über Jahrzehnte – und genau so lange bleiben wir Ihr Ansprechpartner dafür.

  • 1
    Besprechung mit Ihrer Steuerberatung Auf Wunsch gehen wir das Gutachten gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung durch – telefonisch oder per Video. So weiß jeder, wie die Restnutzungsdauer hergeleitet wurde und was in der Anlage V eingetragen wird.
  • 2
    Rückfragen des Finanzamts beantworten wir Meldet sich das Finanzamt mit Nachfragen, antworten wir schriftlich und fachlich – kostenfrei. Sie leiten uns die Anfrage einfach weiter, den Rest übernehmen wir.
  • 3
    Nachbesserung ohne Zusatzkosten Wird an unserer Herleitung fachlich etwas beanstandet, arbeiten wir nach und ergänzen das Gutachten – so lange, bis der Punkt ausgeräumt ist. Ohne neue Rechnung.
  • 4
    Ihr Gutachten bleibt archiviert Wir bewahren Gutachten samt Fotodokumentation dauerhaft auf. Brauchen Sie Jahre später noch ein Exemplar – für Verkauf, Erbfall oder Bank – bekommen Sie es von uns.
  • 5
    Ein fester Ansprechpartner Sie sprechen mit derjenigen Person, die auch vor Ort war – nicht mit einem Serviceteam, das den Vorgang erst heraussuchen muss.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern →
Warum Eigentümer uns beauftragen

Bausubstanz beurteilen ist unser Handwerk

Genau die Kompetenz, auf die es beim Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer ankommt.

Bauingenieurwesen & ArchitekturM.Sc. Bauingenieurwesen und B.Sc. Architektur – wir beurteilen Konstruktion, Statik und Bauschäden fachlich, nicht nach Tabelle.
Immobilienwertermittlung (IHK)Zertifikatslehrgang „Immobilienwertermittlung (IHK)“ der Industrie- und Handelskammer Hannover (2024) – ergänzt um laufende Bewertungspraxis. Nachweise ansehen
Immer mit BegehungWir bewerten kein Gebäude vom Schreibtisch aus. Die Beurteilung entsteht vor Ort – das ist der Kern eines belastbaren Gutachtens.
Familienbetrieb aus der RegionZwei Brüder aus der Wedemark, über 250 bewertete Immobilien in Hannover und Umgebung. 5,0  bei Google.

Was Sie von uns nicht bekommen

Keine Pauschalzahl aus dem Rechner, keine Versprechen über Steuerersparnisse und keine Bewertung ohne Ortstermin. Wenn wir nach der ersten Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Gutachten für Ihr Objekt nicht lohnt, sagen wir Ihnen das – bevor Sie etwas beauftragen.

Kundenstimmen

Was unsere Auftraggeber sagen

5,0 aus 31 Google-Bewertungen

„Guter, transparenter und zuverlässiger Service. Ich brauchte ein Wertgutachten für einen Erbrechtsfall.“

Robin G.Erbschaft · Wertgutachten

„Sehr angenehmer Kontakt und absolut zuverlässige Arbeit. Die Bewertung wurde schnell erstellt und alles wurde verständlich erklärt.“

FabianGoogle-Rezension

„Eingehende Beratung und fachliche Expertise haben zu einem sehr guten und schnellen Ergebnis geführt. Es ging um die Bewertung eines größeren Grundstückes.“

LennartGrundstücksbewertung

„Bin super zufrieden! Alles ging schnell und unkompliziert. Die Bewertung war nachvollziehbar und ich hab mich gut aufgehoben gefühlt. Kann ich nur weiterempfehlen.“

FlorianGoogle-Rezension
Festpreis
1.490 €inkl. Ortsbegehung, Dokumentation und Gutachten
  • Kostenloses Erstgespräch mit ehrlicher Einschätzung vorab
  • Objektbesichtigung vor Ort durch uns persönlich
  • Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung
  • Besprechung der Ergebnisse – auf Wunsch mit Ihrer Steuerberatung
  • Verbindlicher Preis vorab, keine Nachberechnung
Kostenlose Ersteinschätzung erhalten →

Bei größeren Objekten mit vielen Einheiten nennen wir den Preis vorab verbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten weist sachverständig nach, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung wirtschaftlich noch genutzt werden kann. Weicht diese tatsächliche Restnutzungsdauer von der gesetzlichen Typisierung ab, kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere Gebäude-AfA angesetzt werden. Grundlage ist eine objektindividuelle Beurteilung der Bausubstanz – nicht ein pauschaler Rechenwert.

Sinnvoll ist die Prüfung vor allem bei vermieteten Gebäuden älteren Baujahrs, bei denen seit langem keine Kernsanierung stattgefunden hat, sowie bei Objekten mit erkennbarem Instandhaltungsrückstand oder eingeschränkter Nutzbarkeit. Je größer der Gebäudeanteil am Kaufpreis und je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto stärker wirkt sich eine kürzere Restnutzungsdauer aus.

Hilfreich sind Grundrisse und Baubeschreibung, Angaben zu Baujahr und durchgeführten Modernisierungen mit Jahreszahlen, Wohn- bzw. Nutzflächen, der Kaufvertrag sowie – falls vorhanden – Energieausweis und Unterlagen zu Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlende Unterlagen sind kein Ausschlussgrund; wir erfassen den Zustand bei der Begehung selbst.

Wir nehmen das Gebäude vor Ort auf: Konstruktion und Bausubstanz, Dach, Fassade, Fenster, Haustechnik, Heizung, Leitungen sowie den Zustand der Ausbauelemente. Die Begehung dauert je nach Objektgröße rund ein bis zwei Stunden. Befunde werden fotografisch dokumentiert und fließen nachvollziehbar in die Beurteilung ein.

Nach der Begehung und Sichtung der Unterlagen erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Ist eine Frist zu wahren – etwa im Einspruchsverfahren – sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.

Ein Restnutzungsdauergutachten kostet bei uns 1.490 € zum Festpreis inklusive Ortsbegehung und Dokumentation. Das Erstgespräch ist kostenlos. Bei größeren Objekten mit vielen Einheiten nennen wir den Preis vorab verbindlich.

Maßgeblich sind Baujahr und Konstruktion, der Zustand der langlebigen Bauteile, durchgeführte Modernisierungen an Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Leitungen, der Instandhaltungsstand sowie Grundriss, Ausstattung und wirtschaftliche Nutzbarkeit. Vernachlässigte Instandhaltung verkürzt die Restnutzungsdauer, umfassende Modernisierung verlängert sie.

Dann bessern wir zuerst kostenlos nach: Wir beantworten die Rückfrage des Finanzamts schriftlich und ergänzen die Herleitung fachlich, so lange bis der Punkt ausgeräumt ist. Lässt sich der Einwand auch damit nicht ausräumen, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag von 1.490 €. Voraussetzung ist, dass uns die Beanstandung vorgelegt wird und die Angaben zum Objekt vollständig und zutreffend waren. Sie tragen damit kein finanzielles Risiko.

Nein. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das öffentlich bestellte oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige verlangte, wurde mit BMF-Schreiben vom 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben. Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Zulässig ist jede sachverständige Methode, die im Einzelfall geeignet ist. Entscheidend sind fachliche Substanz und eine nachvollziehbare, objektindividuelle Begründung.

Jedes Jahr mit zu niedriger AfA ist ein verschenktes Jahr.

Lassen Sie in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie lohnt. Ehrliche Einschätzung – auch wenn sie gegen einen Auftrag spricht.

oder direkt: +49 (0) 174 744 5452  ·  Mo–Fr 09:00–18:00

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Ob Immobilienbewertung oder Wertermittlung – wir bewerten Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke in Hannover und der gesamten Region persönlich, neutral und mit bautechnischem Sachverstand.

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