★★★★★ 5,0 · 22 Google-BewertungenM.Sc. Bauingenieurwesen & B.Sc. ArchitekturRückmeldung in 24 h
★★★★★Sachverständige für Immobilienbewertung · Region Hannover

Ihre Immobilie ist älter, als das Finanzamt unterstellt

Wer vermietet, schreibt meist pauschal 2 % pro Jahr ab – eine gesetzliche Typisierung, kein Befund an Ihrem Gebäude. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, erlaubt § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere AfA. Wir weisen sie objektindividuell nach – aus Bauingenieurwesen und Architektur – mit Begehung vor Ort.

Festpreis 1.490 €Begehung vor Ort§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGErstgespräch kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sagen Ihnen unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt überhaupt lohnt.

🔒 Vertraulich · Kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24 h

§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGObjektindividuelles GutachtenBegehung vor OrtFestpreis 1.490 €Hannover & Region
Das Problem

Viele Vermieter schreiben jahrelang zu langsam ab

⚠️

2 % pro Jahr sind eine Annahme des Gesetzgebers – keine Aussage über Ihr Gebäude

Die gesetzliche Gebäude-AfA unterstellt pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (Fertigstellung 1925–2022), 40 Jahren (vor 1925) bzw. 33 Jahren (ab 2023). Ob Ihr konkretes Haus diesem Schema entspricht, prüft dabei niemand. Ein Mehrfamilienhaus von 1965 mit originaler Haustechnik, alter Fassade und Instandhaltungsrückstand hat wirtschaftlich in aller Regel keine 50 Jahre mehr vor sich – abgeschrieben wird trotzdem so, als hätte es sie.

01

Älteres Baujahr

Gebäude aus den 1950er- bis 1980er-Jahren, deren tragende Substanz und Ausbauelemente den ursprünglichen Lebenszyklus größtenteils durchlaufen haben.

02

Keine Kernsanierung

Punktuelle Reparaturen ersetzen keine Kernsanierung. Ohne Erneuerung von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Leitungen bleibt das wirtschaftliche Alter hoch.

03

Instandhaltungsrückstand

Aufgeschobene Maßnahmen, Feuchte, veraltete Elektrik oder ineffiziente Heiztechnik verkürzen die wirtschaftlich sinnvolle Restnutzung spürbar.

04

Hohe Steuerlast

Je höher Ihr persönlicher Grenzsteuersatz und je größer der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto stärker wirkt sich jedes Jahr zu niedriger AfA aus.

Größenordnung

Was eine kürzere Restnutzungsdauer bewirkt

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel – keine Zusage für Ihr Objekt.

PositionStandard-AfAMit Gutachten
Gebäudeanteil (ohne Grund und Boden)400.000 €400.000 €
Angesetzte Nutzungsdauer50 Jahre25 Jahre
AfA-Satz2,0 %4,0 %
Abschreibung pro Jahr8.000 €16.000 €
Zusätzliches AfA-Volumen pro Jahr+ 8.000 €

Beispielhafte Modellrechnung bei einem Gebäudeanteil von 400.000 € und einer gutachterlich ermittelten Restnutzungsdauer von 25 Jahren. Das zusätzliche AfA-Volumen mindert die Bemessungsgrundlage; wie stark sich das auf Ihre Steuerlast auswirkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Gesamtsituation ab. Wir erstellen das Gutachten – die steuerliche Beratung und Erklärung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Erst größenordnen, dann entscheiden: Mit unserem kostenlosen Rechner schätzen Sie in zwei Minuten, welche Restnutzungsdauer für Ihr Gebäude realistisch ist.

Zum RND-Rechner →
Die Lösung

Was ein Restnutzungsdauergutachten leistet

Kein Rechenwert von der Stange, sondern eine bautechnische Untersuchung Ihres Gebäudes – nachvollziehbar dokumentiert.

Vor Ort

Technische Untersuchung

Aufnahme von Konstruktion, Bausubstanz, Dach, Fassade, Fenstern, Haustechnik und Ausbau – mit fotografischer Dokumentation der Befunde.

Bewertung

Zustand statt Baujahr

Beurteilt wird der tatsächliche Erhaltungszustand: Was ist erneuert, was ist original, wo besteht Instandhaltungsrückstand?

Einordnung

Modernisierungen gewichtet

Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern, Heizung, Leitungen und Ausbau werden mit Jahreszahlen erfasst und in ihrer Wirkung eingeordnet.

Ergebnis

Begründetes Gutachten

Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das die ermittelte Restnutzungsdauer herleitet – als Grundlage für die steuerliche Prüfung durch Ihre Steuerberatung.

Rechtsstand 2026

Was heute wirklich gilt – und was überholt ist

Viele Ratgeber im Netz geben einen Stand wieder, der seit Dezember 2025 nicht mehr aktuell ist.

Die Zertifizierungspflicht ist entfallen

Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 verlangte für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer öffentlich bestellte oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige. Dieses Schreiben wurde mit BMF-Schreiben vom 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben. Auch die zwischenzeitlich geplante Verschärfung in § 11c EStDV kam nicht: Sie wurde im November 2025 gestrichen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 01.12.2025 zur AfA von Gebäuden

Maßstab ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Der BFH hat entschieden, dass sich Steuerpflichtige jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall geeignet erscheint – ein Bausubstanzgutachten ist nicht zwingend (BFH v. 28.07.2021, IX R 25/19). Bekräftigt wurde das 2024: zulässig ist jede sachverständige Methode (BFH v. 23.01.2024, IX R 14/23).

Aber: Ein Rechenwert allein genügt nicht

Derselbe BFH stellte 2024 ausdrücklich klar, dass der bloße Verweis auf die modellhafte Restnutzungsdauer nach ImmoWertV nicht ausreicht. Genau das liefern aber viele günstige Online-Angebote: eine Zahl aus einer Formel, ohne Blick auf das Gebäude. Was trägt, ist eine objektindividuelle, nachvollziehbar begründete Beurteilung der Bausubstanz – und die entsteht vor Ort.

Die Angaben geben den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob das Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer anerkennt, entscheidet sich immer am konkreten Fall.

Ablauf

In sechs Schritten zum Gutachten

1

Kostenlose Anfrage

Sie schildern uns Objekt, Baujahr und Nutzung – über das Formular oder telefonisch. Unverbindlich und in wenigen Minuten erledigt.

2

Erste Einschätzung

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt voraussichtlich lohnt – und wenn nicht, warum. Kostenlos.

3

Unterlagen prüfen

Sie senden uns vorhandene Unterlagen: Grundrisse, Baubeschreibung, Modernisierungen mit Jahreszahlen, Kaufvertrag.

4

Objektbesichtigung

Wir nehmen das Gebäude vor Ort auf: Substanz, Technik, Zustand, Instandhaltungsrückstand – fotografisch dokumentiert.

5

Erstellung des Gutachtens

Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit hergeleiteter Restnutzungsdauer, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.

6

Besprechung der Ergebnisse

Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch – auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, die die steuerliche Umsetzung übernimmt.

Warum Eigentümer uns beauftragen

Bausubstanz beurteilen ist unser Handwerk

Genau die Kompetenz, auf die es beim Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer ankommt.

Bauingenieurwesen & ArchitekturM.Sc. Bauingenieurwesen und B.Sc. Architektur – wir beurteilen Konstruktion, Statik und Bauschäden fachlich, nicht nach Tabelle.
Sachverständigen-AusbildungZertifizierte Ausbildung zum Sachverständigen für Immobilienbewertung (TA Bildungszentrum) – ergänzt um laufende Bewertungspraxis.
Immer mit BegehungWir bewerten kein Gebäude vom Schreibtisch aus. Die Beurteilung entsteht vor Ort – das ist der Kern eines belastbaren Gutachtens.
Familienbetrieb aus der RegionZwei Brüder aus der Wedemark, über 250 bewertete Immobilien in Hannover und Umgebung. 5,0 ★ bei Google.

Was Sie von uns nicht bekommen

Keine Pauschalzahl aus dem Rechner, keine Versprechen über Steuerersparnisse und keine Bewertung ohne Ortstermin. Wenn wir nach der ersten Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Gutachten für Ihr Objekt nicht lohnt, sagen wir Ihnen das – bevor Sie etwas beauftragen.

Festpreis
1.490 €inkl. Ortsbegehung, Dokumentation und Gutachten
  • Kostenloses Erstgespräch mit ehrlicher Einschätzung vorab
  • Objektbesichtigung vor Ort durch uns persönlich
  • Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung
  • Besprechung der Ergebnisse – auf Wunsch mit Ihrer Steuerberatung
  • Verbindlicher Preis vorab, keine Nachberechnung
Kostenlose Ersteinschätzung erhalten →

Bei größeren Objekten mit vielen Einheiten nennen wir den Preis vorab verbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten weist sachverständig nach, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung wirtschaftlich noch genutzt werden kann. Weicht diese tatsächliche Restnutzungsdauer von der gesetzlichen Typisierung ab, kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere Gebäude-AfA angesetzt werden. Grundlage ist eine objektindividuelle Beurteilung der Bausubstanz – nicht ein pauschaler Rechenwert.

Sinnvoll ist die Prüfung vor allem bei vermieteten Gebäuden älteren Baujahrs, bei denen seit langem keine Kernsanierung stattgefunden hat, sowie bei Objekten mit erkennbarem Instandhaltungsrückstand oder eingeschränkter Nutzbarkeit. Je größer der Gebäudeanteil am Kaufpreis und je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto stärker wirkt sich eine kürzere Restnutzungsdauer aus.

Hilfreich sind Grundrisse und Baubeschreibung, Angaben zu Baujahr und durchgeführten Modernisierungen mit Jahreszahlen, Wohn- bzw. Nutzflächen, der Kaufvertrag sowie – falls vorhanden – Energieausweis und Unterlagen zu Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlende Unterlagen sind kein Ausschlussgrund; wir erfassen den Zustand bei der Begehung selbst.

Wir nehmen das Gebäude vor Ort auf: Konstruktion und Bausubstanz, Dach, Fassade, Fenster, Haustechnik, Heizung, Leitungen sowie den Zustand der Ausbauelemente. Die Begehung dauert je nach Objektgröße rund ein bis zwei Stunden. Befunde werden fotografisch dokumentiert und fließen nachvollziehbar in die Beurteilung ein.

Nach der Begehung und Sichtung der Unterlagen erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Ist eine Frist zu wahren – etwa im Einspruchsverfahren – sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.

Ein Restnutzungsdauergutachten kostet bei uns 1.490 € zum Festpreis inklusive Ortsbegehung und Dokumentation. Das Erstgespräch ist kostenlos. Bei größeren Objekten mit vielen Einheiten nennen wir den Preis vorab verbindlich.

Maßgeblich sind Baujahr und Konstruktion, der Zustand der langlebigen Bauteile, durchgeführte Modernisierungen an Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Leitungen, der Instandhaltungsstand sowie Grundriss, Ausstattung und wirtschaftliche Nutzbarkeit. Vernachlässigte Instandhaltung verkürzt die Restnutzungsdauer, umfassende Modernisierung verlängert sie.

Nein. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das öffentlich bestellte oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige verlangte, wurde mit BMF-Schreiben vom 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben. Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Zulässig ist jede sachverständige Methode, die im Einzelfall geeignet ist. Entscheidend sind fachliche Substanz und eine nachvollziehbare, objektindividuelle Begründung.

Jedes Jahr mit zu niedriger AfA ist ein verschenktes Jahr.

Lassen Sie in einem kostenlosen Erstgespräch prüfen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie lohnt. Ehrliche Einschätzung – auch wenn sie gegen einen Auftrag spricht.

oder direkt: +49 (0) 174 744 5452  ·  Mo–Fr 09:00–18:00

Immobilienbewertung in Ihrer Region

Ob Immobilienbewertung oder Wertermittlung – wir bewerten Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke in Hannover und der gesamten Region persönlich, neutral und mit bautechnischem Sachverstand.

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