Eine Scheidung ist belastend genug. Der Immobilienwert sollte keine Streitquelle sein. Als unabhängiger Sachverständiger ermitteln wir einen neutralen Verkehrswert – anerkannt von Familiengerichten in Hannover.
Kostenloses, vertrauliches Erstgespräch – Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Grundlage für den Zugewinnausgleich. Ein neutrales Gutachten schützt beide Parteien vor einseitigen Schätzungen.
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB werden von Familiengerichten in Hannover anerkannt – auch in streitigen Verfahren.
Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten schafft eine neutrale Grundlage und ermöglicht oft eine schnellere, kostengünstigere Einigung.
Wir haben das Gutachten gemeinsam beauftragt – das hat viel Stress gespart. Der Wert war für beide Seiten nachvollziehbar und hat die Einigung deutlich beschleunigt.
Mein Anwalt hatte das Gutachten empfohlen. Es war wirklich neutral und hat meine Position beim Zugewinnausgleich gestärkt. Schnell, kompetent, diskret.
In einer so schwierigen Situation war die professionelle und diskrete Abwicklung sehr wohltuend. Das Gutachten hat mir die Sicherheit gegeben, die ich brauchte.
* Namen auf Wunsch anonymisiert.
Bei Scheidung wird der Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie für den Zugewinnausgleich benötigt. Ein neutrales, gerichtsfestes Gutachten verhindert Streit über den Wert und schützt beide Seiten vor einseitigen Schätzungen.
Ja – das ist sogar die kostengünstigste und schnellste Lösung. Wenn beide Parteien das Gutachten gemeinsam beauftragen, teilen sich die Kosten und das Ergebnis ist für beide bindend. Wir sind dabei vollständig neutral.
Beim Zugewinnausgleich wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen – die Immobilienbewertung bildet die Basis. Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es um die konkrete Aufteilung oder den Verkauf der Immobilie.
Ja. Ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen nach ImmoWertV wird von Familiengerichten anerkannt. Bei streitigen Scheidungen dient unser Gutachten als fundierte Ausgangsbasis – auch wenn das Gericht einen eigenen Sachverständigen beauftragt.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB – Preis nach Objekt. Angesichts der Vermögenswerte, die in der Regel auf dem Spiel stehen, ist das eine sinnvolle Investition in eine faire Lösung.
Im Zugewinnausgleich muss der Immobilienwert für beide Seiten nachvollziehbar und gerichtsfest sein. Mit unserem Hintergrund in Bauingenieurwesen, Architektur und Planung ermitteln wir ihn objektiv und fundiert. Diese Expertise, langjährige Erfahrung und die nötige Sorgfalt in einer sensiblen Situation geben Ihnen eine neutrale Grundlage, der beide Parteien vertrauen können.
Für eine faire Einigung brauchen Sie eine belastbare Grundlage. Das Erstgespräch ist kostenlos und vertraulich.
oder direkt: +49 (0) 174 744 5452 · Mo–Fr 09:00–18:00Ob Immobilienbewertung oder Wertermittlung – wir bewerten Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke in Hannover und der gesamten Region persönlich, neutral und mit bautechnischem Sachverstand.