Das Finanzamt schätzt geerbte Immobilien oft zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten nach §198 BewG weisen Sie den tatsächlichen Marktwert nach – und schützen Erben vor zu hoher Erbschaftsteuer.
Kostenloses Erstgespräch – wir klären Ihren Bedarf und nennen einen Festpreis.
Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach standardisierten Pauschalverfahren – ohne individuelle Besichtigung, ohne Berücksichtigung von Zustand, Lage oder Mängeln. Gemäß §198 BewG können Sie diesen Wert mit einem qualifizierten Gutachten anfechten. Das Finanzamt ist verpflichtet, den nachgewiesenen niedrigeren Marktwert anzuerkennen.
Wir klären Ihre Situation, welche Unterlagen vorhanden sind und welches Gutachten benötigt wird. Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot.
Wir sichten vorhandene Dokumente und besichtigen das Objekt persönlich – sorgfältig und diskret.
Bewertung nach anerkannten Verfahren der ImmoWertV – nachvollziehbar, rechtssicher, gerichtsfest.
Sie erhalten das Gutachten in Druckform und digital – bereit zur Einreichung beim Finanzamt oder Notar.
Das Finanzamt hatte den Wert unseres geerbten Hauses auf 580.000 € geschätzt. Das Gutachten hat einen Marktwert von 490.000 € nachgewiesen – die Steuerersparnis war erheblich. Sehr kompetente Beratung.
Wir waren eine Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Vorstellungen über den Wert der Immobilie. Das neutrale Gutachten hat die Diskussion beendet und eine faire Einigung ermöglicht.
Schnell, professionell und verständlich erklärt. Ich wusste vorher nicht, dass man den Finanzamtswert anfechten kann – das hat mir wirklich geholfen.
* Namen auf Wunsch anonymisiert.
Das Finanzamt setzt bei geerbten Immobilien einen eigenen Bedarfswert an – dieser liegt häufig deutlich über dem tatsächlichen Marktwert. Mit einem Verkehrswertgutachten nach §198 BewG können Sie den niedrigeren Marktwert nachweisen und Erbschaftsteuer legal reduzieren.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB – Preis nach Objekt. Angesichts möglicher Steuerersparnisse von mehreren tausend Euro ist das in der Regel eine sehr rentable Investition.
Ja. Gemäß §198 BewG können Sie durch ein qualifiziertes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Das Finanzamt ist verpflichtet, diesen Nachweis anzuerkennen.
Ja. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten gibt allen Erben eine neutrale Grundlage und verhindert, dass einzelne Erben den Wert nach eigenem Interesse drehen. Es schafft Klarheit für Auseinandersetzungsvereinbarungen und ist vor Gericht anerkannt.
Nach Beauftragung und Begehung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Bei dringendem Bedarf – z. B. laufender Einspruchsfrist beim Finanzamt – sprechen Sie uns bitte direkt an.
Gerade bei einer Erbschaft muss der Wert vor dem Finanzamt und innerhalb der Erbengemeinschaft Bestand haben. Mit unserem Hintergrund in Bauingenieurwesen, Architektur und Planung erfassen wir Bausubstanz und Zustand fundiert – statt nur grober Durchschnittswerte. Diese Expertise, jahrelange Erfahrung und die Leidenschaft, jeden Fall sorgfältig zu behandeln, geben Ihnen eine Bewertung, auf die Sie sich verlassen können.
Ein Gutachten kann die Steuerlast deutlich senken. Lassen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch prüfen, was für Sie möglich ist.
oder direkt: +49 (0) 174 744 5452 · Mo–Fr 09:00–18:00Ob Immobilienbewertung oder Wertermittlung – wir bewerten Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke in Hannover und der gesamten Region persönlich, neutral und mit bautechnischem Sachverstand.